Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung

der Austria Ski Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. Olympiastraße 10
6020 Innsbruck

und der
Austria Ski Nordic Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. Olympiastraße 10
6020 Innsbruck

www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at / info@oesv.at

für Veranstaltungen in Österreich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung für die Saison 2022/23 

der Austria Ski Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. Olympiastraße 10 6020 Innsbruck für alpine Weltcup-Veranstaltungen sowie Freeski- und Snowboard-Veranstaltungen 

sowie 

der Austria Ski Nordic Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. Olympiastraße 10 6020 Innsbruck für nordische Weltcup-Veranstaltungen 

www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at info@oesv.at 

für Veranstaltungen in Österreich. 

  

1. Allgemeines 

.        1.1  Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Kartenverkauf und die Bedingungen für den Besuch von durch die oben angeführten Unternehmen (im Folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet) in Österreich durchgeführten Veranstaltungen. 

.        1.2  Jeder Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. 

.        1.3  Der Kartenerwerber erklärt, dass er sich vor dem Kauf der Eintrittskarte insbesondere über die Websites und Aussendungen des Veranstalters (Website www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at sowie allenfalls verlinkte Informationen) über Zeit, Dauer, Ort, Art und Programm der Veranstaltung sowie Jugendschutzbestimmungen etc. informiert hat und die Veranstaltung für seine Zwecke bzw. jene des Besuchers geeignet ist. Wird die Eintrittskarte für einen anderen Besucher erworben, so verpflichtet sich der Kartenerwerber dafür zu sorgen, dass der Karteninhaber und Besucher diese AGB und die Hausordnung (siehe unten) kennt und einhält und die Weisungen des Personals des Veranstalters befolgt. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis dieser AGB und der Hausordnung sowie deren Geltung. 

.        1.4  „Veranstaltung“ ist der für den Geltungstag der Eintrittskarte angesetzte Wettbewerb sowie die sonstigen gemäß Kartenkategorie damit zusammenhängenden Aktivitäten. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 1 

  

1.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. 

2. Bedingungen zum Erwerb von Eintrittskarten 

2.1 Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen: 

.        a)  Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarte hat der Besucher diese auf ihre Richtigkeit (insbesondere im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Ticketzahl und Preis) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten können nur berücksichtigt werden, wenn sie ab Aushändigung (z.B. mit Kartenausdruck bei Onlinebuchung / “print at home“: sog Print@Home- Tickets) längstens innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt schriftlich (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden. 

.        b)  Beim Einlass zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Das bedeutet, dass bei Vorlage derselben Eintrittskarte jene die gültige ist, die zuerst vorgelegt wird. Daher werden insbesondere Besucher mit Print@Home-Tickets und Mobile Tickets aufgefordert, ihre Eintrittskarten keinen anderen Personen zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren, um einen Missbrauch dieser Eintrittskarten durch Dritte ausschließen zu können. 

.        c)  Werden Eintrittskarten in Form von Print@Home-Tickets erworben, hat der Besucher dafür Sorge zu tragen, dass diese in einer Form ausgedruckt werden, die eine Überprüfung des Strich- bzw. QR-Codes bei der Einlasskontrolle zulässt. 

.        d)  In Bezug auf Mobile Tickets empfiehlt der Veranstalter, zusätzlich einen Ausdruck des Tickets mitzubringen. Bei Datenverlust in der Sphäre des Besuchers (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Mobiltelefons) kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen. 

.        e)  Dem Besucher wird kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Kartenrückgabe ist daher nicht möglich. Verbraucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in einem Online-Shop oder per E-Mail) kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). 

.        f)  Bei Kartenverlust erfolgt kein Ersatz. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 2 

.        g)  Veränderungen und Kopien von Eintrittskarten sind untersagt. Veränderte originale Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist ohne die jeweils vorgesehene Entwertung ungültig. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn der Zuseher während der Veranstaltung das Veranstaltungsgelände verlässt, sofern der Veranstalter nicht ein Verfahren für ein erneutes Betreten des Veranstaltungsgeländes mit der Eintrittskarte vorgesehen hat (z.B. erneuter Scan der Eintrittskarte, Kennzeichnung mit Stempel o.ä.). 

.        h)  Kommt es zu einer Verschiebung der Veranstaltung, behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den festgesetzten Ersatztermin. Um die logistische Abwicklung der Veranstaltung bei einer Verschiebung zu gewährleisten, ist der Veranstalter berechtigt, die Kartenkategorie zu ändern, insbesondere auch auf eine niedrigere Kartenkategorie (z.B. andere Sitzplätze, Tribünen o.dgl.) zu wechseln. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter weiters berechtigt, den Eintritt zu Hospitality-Einrichtungen zu verwehren. 

.        i)  SONDERBESTIMMUNGEN FÜR COVID-19Der Besucher wird sich bei Besuch der Veranstaltung ausnahmslos an die zu diesem Zeitpunkt gesetzlich, behördlich und/oder vom Veranstalter verordneten Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen mit COVID-19 halten. Dazu kann insbesondere gehören: die Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefahr („G-Regel“), das Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil, Einhalten bestimmter Sicherheitsabstände oder sonstiger Sicherheitsmaßnahmen. Die aktuell für die jeweilige Veranstaltung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wird der Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt geben (Website www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at sowie allenfalls verlinkte Informationen). Verstöße gegen die verordneten Sicherheitsmaßnahmen führen zur Verweigerung des Zutritts bzw. zum Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne jede Erstattung des Ticketpreises und können darüber hinaus zu verwaltungs- bzw. strafrechtlicher Verfolgung führen. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund der COVID-19- Pandemie möglicherweise auch zu kurzfristigen Absagen der Veranstaltung kommen kann oder die Veranstaltung ohne Zuschauer bzw. nur mit einer beschränkten Anzahl von Zuschauern durchgeführt werden darf. In all diesen Fällen tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück und die Besucher erhalten die Ticketpreise refundiert. Bei einer Durchführung mit einer beschränkten Anzahl an Zuschauern werden Tickets für Besucher in der behördlichen zugelassenen Anzahl neu angeboten. Dies erfolgt aus organisatorischen Gründen, damit die zulässige Verteilung der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände bewerkstelligt werden kann. Der Veranstalter wird dem Besucher über die Website www.oesv.at bzw. www.skiaustriaticket.at und über 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 3 

.           

Massenmedien sämtliche Änderungen bezüglich der Veranstaltung bekanntgeben. 

.        j)  Steht einem Besucher ein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises zu, muss er sein Recht binnen einer Frist von einem Jahr ab dem Veranstaltungsdatum bei jener Verkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat, geltend machen. Erstattet wird der reine Ticketpreis ohne Vorverkaufs- und Systemgebühren der Vertriebspartner des Veranstalters. Liegt die Absage der Veranstaltung bzw. der Ausschluss oder die Beschränkung der Anzahl von Zuschauern nicht in der Sphäre des Veranstalters (insbesondere wegen verordneter Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19; wegen Wetterbedingungen, die eine Durchführung eines sicheren Sportbewerbs nicht zulassen; höherer Gewalt, Terror-Warnungen o.ä.) steht dem Besucher ein über den Ticketpreis hinausgehender Schadenersatz nicht zu. 

.        k)  Die Weiterveräußerung der Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht (insbesondere auch durch Versteigerungen oder Verlosungen) ist untersagt. Wer entgegen dieser Bestimmung eine Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, verpflichtet sich schon aufgrund dieser AGB dazu, dem Erwerber der Eintrittskarte den beim Verkauf erzielten Gewinn zurückzuerstatten. Der Erwerber der Eintrittskarte kann diesen Anspruch selbständig auf Grundlage dieser AGB geltend machen (echter Vertrag zugunsten Dritter). 

.        l)  Der Verkauf von mehr als acht (8) Eintrittskarten an eine Person unterliegt der gesonderten Zustimmung des Veranstalters. 

.        m)  Veranstaltungen bzw. Eintrittskarten zu Veranstaltungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht zu Zwecken der Werbung, der Promotion, als Bonus, Werbegeschenk oder im Rahmen eines Gewinnspiels, insbesondere auf Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram, genutzt bzw. weitergegeben oder angeboten werden. 

2.2 Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder gegen die Hausordnung sowie bei missbräuchlicher Verwendung der Eintrittskarte wird diese ersatzlos entzogen. Im Fall entzogener bzw. ungültiger Eintrittskarten ist der Veranstalter berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem jeweiligen Karteninhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter hat weiters das Recht, die betreffende Person vom zukünftigen Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen. 

3. Hausordnung des Veranstalters 

3.1 Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher den Anordnungen des Veranstalters und der Hausordnung (abrufbar unter www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at oder unter allenfalls verlinkten Informationsplattformen): Deren Bestimmungen gelten für jeden Besuch einer 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 4 

  

Veranstaltung. Der Besucher ist insbesondere auch aus Sicherheitsgründen verpflichtet, sich über diese zu informieren. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis der Hausordnung und ihre Geltung. 

3.2 Für Zuspätkommende gilt die Einlassregelung der jeweiligen Veranstaltung. 

4. Ton- und Bildaufzeichnungen 

.        4.1  Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen. 

.        4.2  Besuchern ist es untersagt, über Internet, Radio, TV oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt. 

.        4.3  Der Besucher der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Werknutzungsrechte an Bildern oder Videos, die Szenen eines Sportbewerbs zeigen, einräumen, sobald er diese gewerblich nutzt (z.B. monetarisierter YouTube-Channel). 

  1. Lautstärke Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen ihre jeweilige Aufsichtsperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen. 
  2. Haftung 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 5 

.        6.1  Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine allfällige Haftung ist jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt und umfasst keine mittelbaren Schäden. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

.        6.2  Unfälle, Schäden und Verletzungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. 

7. Datenschutzrechtliche Informationen 

7.1 Ticketing: Der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt im Regelfall über die Ticketing-Partner des Veranstalters, die den Besucher gesondert über die Verarbeitung ihrer Da- ten beim Bestellvorgang aufklären werden. Der Veranstalter erhält die in diesem Zuge erhobenen Daten vom Ticketing-Partner nur ausnahmsweise dann zur Verfügung gestellt, wenn dies gemäß Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) gerechtfertigt ist, also z.B. zur Erfüllung von vertrag- lichen Verpflichtungen des Veranstalters, Benachrichtigungen zur Durchfüh- rung der Veranstaltung, allfälliger Beschränkungen der Besucheranzahl und/oder verordneter Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Anste- ckungen mit COVID-19 notwendig ist oder eine Einwilligung des Besuchers dazu vorliegt. 

Vertreibt der Veranstalter ausnahmsweise selbst Eintrittskarten für die Veran- staltung, so wird im Rahmen der Bestellung von Eintrittskarten Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Besuchers (in der Folge kurz: „personenbezogene Da- ten“) erhoben. Diese personenbezogenen Daten werden lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der vom Besucher bestellten Eintrittskarten verarbeitet. Die E-Mail-Adresse des Besuchers wird zusätzlich zur Übermittlung von Benachrichtigungen zur Durchführung der Veranstaltung, allfälliger Beschränkungen der Besucheranzahl und/oder verordneter Sicher- heitsmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen mit COVID-19 benötigt (vergleiche oben Punkt 2.1 lit. i). Diese personenbezogenen Daten werden ge- mäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des beim Kauf der Eintrittskarten zustande kommenden Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Besucher erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser personenbezogenen Daten kann daher keine Übermittlung der Eintritts- karten erfolgen. Die Daten werden nach Durchführung der Bestellung und Ab- lauf bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht. Name und An- schrift werden bei postalischer Übermittlung der Eintrittskarten an einen Zustel- lungsdienstleister weitergegeben und ohne vorherige Zustimmung des Besu- chers auch nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung verwendet. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 6 

.        

Bei Bezahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte werden Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Zahlungsdaten (IBAN, BIC, Kartennum- mer, Kartenprüfnummer, Ablaufdatum, Referenznummer, Zahlungsbetrag) an die hobex AG, Josef-Brandstätter-Straße 2b, 5020 Salzburg (im Folgenden “Hobex”) ausschließlich zur Abwicklung der Zahlung übermittelt. Eine darüber- hinausgehende Verarbeitung dieser Daten erfolgt nicht. Die Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Ohne die Übermittlung dieser Daten kann eine Zahlung mittels Bankomatkarte oder Kre- ditkarte nicht durchgeführt werden. Die Datenschutzerklärung von Hobex finden Sie unter: https://www.hobex.at/fileadmin/user_upload/user_upload/Daten- schutzerklaerung_fuer_Zahler.pdf. Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (MasterCard/Visa) erfolgt ausschließlich über eine verschlüs- selte SSL- bzw. TLS-Verbindung. 

.        7.2  Datenverarbeitung aufgrund der Covid-19-Pandemie: Aufgrund der COVID-19-Pandemie müssen vom Veranstalter evtl. besondere Schritte zum Gesundheitsschutz der Besucher gesetzt werden (z.B. ein COVID- 19-Präventionskonzept). Je nach aktueller Rechtslage während der Veranstaltung kann der Veranstalter daher gegebenenfalls beispielsweise verpflichtet sein, personenbezogene Da- ten (wie Vor- und Familienname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, wenn vor- handen) von Besuchern zur Kontaktpersonenverfolgung zu erheben bzw. zu prüfen, ob von Besuchern eine geringe epidemiologische Gefahr ("G-Regel") ausgeht. Der Veranstalter wird derartige Daten lediglich im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO verarbeiten, wobei sich die Rechtsgrundlage für eine derartige Datenverarbeitung aus der Erfüllung einer rechtlichen Verpflich- tung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO iVm der zum Zeitpunkt relevanten recht- lichen Grundlage auf Basis einer COVID-19-Gesetzgebung ergibt. Sofern nach aktueller Rechtslage so vorgesehen, wird daher bei den Einlässen eine Kon- trolle aller Besucher auf einen entsprechenden Nachweis durchgeführt. Auf Ver- langen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde werden ihr gemäß § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz die Daten zur Kontaktverfolgung zur Verfügung gestellt. 

.        7.3  Ton- und Bildaufnahmen: Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 öDSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw aufgenommen bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 7 

    

.        7.4  Videoüberwachung: Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Gesetzesverletzungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung im gesamten Veranstaltungsgelände eine Videoüberwachung der Zuschauerbereiche durchführen kann. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 12 Abs 3 Z 2 öDSG, da die Bildaufnahmen für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an öffentlich zugänglichen Orten, die dem Hausrecht der Veranstalter unterliegen, erforderlich sind. Eine automatische Löschung erfolgt nach 72 Stunden, soweit sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung von Schutz- und Beweissicherungszwecken oder für die Weitergabe an eine zuständige Behörde, ein zuständiges Gericht oder an Sicherheitsbehörden benötigt werden. 

.        7.5  Betroffenenrechte: Der Besucher hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten der Veranstalter von ihm verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Sollten die erfass- ten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Besucher eine Berichtigung der Daten verlangen (Art. 16 DSGVO). Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzun- gen kommt dem Besucher außerdem ein Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 f DSGVO) sowie auf Datenüber- tragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. Die amtliche Fassung der DSGVO findet sich zur Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016R0679 Bei Fragen zur Verarbeitung von Daten können sich Besucher gerne an fol- gende Kontaktadresse wenden: datenschutz@oesv.at. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen! 

.        7.6  Sollte ein Besucher der Ansicht sein, dass der Veranstalter bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubrin- gen. 

8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 

.        8.1  Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kommen die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Gerichtsstands zu. Es findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betref- fend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des In- ternationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung. 

.        8.2  Ist der Besucher Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungs- stelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucher- schlichtung.or.at) tätig. Der Besucher kann bei Streitigkeiten diese 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 8 

.           

Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass der Ver- anstalter nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass der Veranstalter im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zu- gestimmt wird oder nicht. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für FIS/IBU Weltcupveranstaltungen in Österreich in der Saison 2022/23 Seite 9